Brandschutz ist in deutschen Unternehmen keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Zwei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf und werden häufig verwechselt: der Brandschutzhelfer und die Brandwache (auch Brandsicherungsposten genannt).
Beide dienen dem Schutz von Menschen und Sachwerten vor Feuer, unterscheiden sich aber grundlegend in Aufgabe, Qualifikation und Einsatzsituation. Wer die Unterschiede kennt, kann sein Unternehmen rechtssicher aufstellen – und im Ernstfall richtig reagieren.
Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist ein regulärer Mitarbeiter, den der Arbeitgeber zusätzlich zu seiner eigentlichen Tätigkeit für den betrieblichen Brandschutz ausgebildet hat. Grundlage dafür sind § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Danach muss jeder Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern benennen – als Richtwert gelten mindestens 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr.
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV Information 205-023 und umfasst Theorie zu Brandverhütung, Löschmitteln und Verhalten im Brandfall sowie eine praktische Löschübung an einem Übungsfeuer. Aufgefrischt wird das Wissen alle zwei bis fünf Jahre.
Weiterführende Informationen zur ASR A2.2 finden Sie direkt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Details zur Brandschutzhelfer-Ausbildung liefert die DGUV Information 205-023.
Typische Aufgaben eines Brandschutzhelfers:
- Entstehungsbrände frühzeitig erkennen und mit dem Feuerlöscher bekämpfen
- Kollegen bei der Evakuierung unterstützen
- Fluchtwege freihalten und den Sammelplatz koordinieren
- Rettungskräfte einweisen
Der Brandschutzhelfer ist damit eine dauerhafte, unternehmensinterne Funktion – vergleichbar mit einem Ersthelfer, nur eben für den Brandfall. Er ist nicht permanent im Einsatz, sondern greift nur ein, wenn tatsächlich ein Brand entsteht.
Was ist eine Brandwache?

Die Brandwache – fachlich korrekt oft als Brandsicherungsposten bezeichnet – ist dagegen eine punktuelle, zeitlich begrenzte Überwachungsmaßnahme. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn bei Arbeiten eine erhöhte Brandgefahr entsteht, etwa bei Schweiß-, Trenn-, Löt- oder anderen Heißarbeiten, bei denen Funkenflug oder Hitze brennbares Material entzünden könnte.
Eine Brandwache beobachtet den Arbeitsbereich während der gefährlichen Tätigkeit und darüber hinaus – üblicherweise wird eine Nachwache von mehreren Stunden nach Abschluss der Arbeiten empfohlen, da Glutnester auch verzögert einen Brand auslösen können. Sie ist ausgerüstet mit geeigneten Feuerlöschmitteln, kennt Fluchtwege und Alarmierungswege und greift im Bedarfsfall sofort ein.
Typische Einsatzorte einer Brandwache:
- Baustellen mit Schweiß- oder Trennarbeiten
- Lager mit brennbaren Materialien während Wartungsarbeiten
- Veranstaltungen mit offenem Feuer oder Pyrotechnik
- Bereiche mit besonderer Brandlast während Umbauarbeiten
Anders als der Brandschutzhelfer ist die Brandwache während der gesamten Dauer der Gefährdung ständig anwesend und ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut – sie übt in dieser Zeit keine andere Tätigkeit aus.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Brandschutzhelfer | Brandwache |
| Rechtsgrundlage | § 10 ArbSchG, ASR A2.2 | Betriebliche Gefährdungsbeurteilung, Versicherungsauflagen |
| Einsatzdauer | Dauerhaft, reagiert nur im Brandfall | Zeitlich begrenzt, durchgehende Anwesenheit während der Gefahrenphase |
| Tätigkeit nebenbei | Ja, normale Arbeit parallel | Nein, ausschließlich Überwachung |
| Typischer Ort | Jeder Betrieb, Büro, Produktion | Baustellen, Heißarbeiten, Events |
| Ausbildung | Theorie + Löschübung, DGUV 205-023 | Einweisung in Löschmittel, Fluchtwege, Alarmierung |
| Ziel | Entstehungsbrand löschen, Evakuierung unterstützen | Brandgefahr durch konkrete Tätigkeit permanent überwachen |
Wann brauchen Sie was?
Beide Funktionen schließen sich nicht aus – im Gegenteil, sie ergänzen sich. Ein Unternehmen benötigt immer Brandschutzhelfer, weil dies gesetzliche Grundausstattung jeder Arbeitsstätte ist. Eine Brandwache wird zusätzlich dann notwendig, wenn eine konkrete, zeitlich begrenzte Tätigkeit ein erhöhtes Brandrisiko erzeugt, das die reguläre betriebliche Brandschutzorganisation nicht abdeckt. Viele Versicherer und Auftraggeber verlangen bei Heißarbeiten sogar ausdrücklich eine dokumentierte Brandwache als Bedingung für den Versicherungsschutz.
Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Bürogebäude reichen ausgebildete Brandschutzhelfer aus den eigenen Reihen völlig aus. Werden im selben Gebäude jedoch Dacharbeiten mit einem Bitumen-Brenner durchgeführt, ist zusätzlich eine Brandwache für die Dauer der Arbeiten und die Nachwache erforderlich – unabhängig davon, dass bereits Brandschutzhelfer im Haus sind.
Häufige Fehler in der Praxis
In der betrieblichen Praxis werden Brandschutzhelfer und Brandwache immer wieder verwechselt oder unzulässig vermischt – mit teils erheblichen Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Auftraggeber.
- Brandschutzhelfer als Brandwache einsetzen: Ein Brandschutzhelfer, der nebenbei seine reguläre Arbeit erledigt, kann eine mehrstündige Heißarbeit nicht lückenlos überwachen. Die Aufmerksamkeit ist geteilt, genau das widerspricht dem Zweck der Brandwache.
- Nachwache vergessen: Viele Brände nach Schweißarbeiten entstehen erst Stunden später durch Glutnester in Dämmmaterial oder Hohlräumen. Ohne dokumentierte Nachwache haftet der Auftraggeber im Schadensfall unter Umständen persönlich.
- Fehlende Dokumentation: Sowohl die Benennung der Brandschutzhelfer als auch der Einsatz einer Brandwache sollten schriftlich festgehalten werden – inklusive Uhrzeiten, eingesetzter Löschmittel und Auffälligkeiten. Versicherer verlangen diesen Nachweis häufig im Schadensfall.
- Zu geringe Personendecke: Wird die 5-%-Regel nach ASR A2.2 nicht an Schichtbetrieb, Urlaub oder Krankheit angepasst, kann es vorkommen, dass im Ernstfall kein ausgebildeter Brandschutzhelfer vor Ort ist.
Diese Fehler lassen sich vermeiden, indem beide Aufgaben klar organisatorisch getrennt und – bei Bedarf – durch externe, spezialisierte Kräfte ergänzt werden.
Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist
Die eigene Belegschaft zu Brandschutzhelfern auszubilden ist sinnvoll und in vielen Fällen ausreichend. Bei Heißarbeiten, Baustellen oder Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefährdung fehlt internen Mitarbeitern jedoch häufig die Zeit, die durchgehende, ausschließliche Aufmerksamkeit über Stunden zu gewährleisten, die eine Brandwache erfordert. Genau hier setzt ein professioneller Brandsicherungsposten von Graf-Sicherheit an: geschulte Sicherheitskräfte übernehmen die Überwachung während und nach feuergefährlichen Arbeiten, dokumentieren den Einsatz und sind sofort handlungsfähig, falls es doch zu einem Glimmbrand kommt.
Auch bei der Absicherung ganzer Baustellen – inklusive Zufahrtskontrolle, Objektschutz und Brandwache in einem Konzept – unterstützt Sie unser Team im Rahmen der Baustellenabsicherung. Für individuelle Fragen rund um die passende Brandschutzlösung für Ihr Unternehmen erreichen Sie uns über unsere Kontaktseite.
Fazit
Brandschutzhelfer und Brandwache verfolgen dasselbe Ziel – Brände zu verhindern oder frühzeitig zu bekämpfen –, unterscheiden sich aber in Dauer, Intensität und Anlass ihres Einsatzes. Der Brandschutzhelfer ist die gesetzlich vorgeschriebene Dauerlösung für jeden Betrieb, die Brandwache die punktuelle Antwort auf eine konkrete, zeitlich begrenzte Brandgefahr. Wer beide Bausteine richtig kombiniert, erfüllt nicht nur seine Pflichten nach ASR A2.2 und DGUV-Vorgaben, sondern schützt aktiv Mitarbeiter, Gebäude und Vermögenswerte.
Graf Sicherheit Security und Detektei Service unterstützt Unternehmen mit professionellen Lösungen im Bereich Brandschutz und Brandwache. Mit erfahrenem Personal, zuverlässigem Service und individuell abgestimmten Sicherheitskonzepten sorgt das Unternehmen dafür, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt und Menschen sowie Sachwerte bestmöglich geschützt werden.

