Unterhaltsangelegenheiten

Sie sind unterhaltspflichtig gegenüber Ihrem geschiedenen Ehe-partner/in?

Sie möchten gerne überprüfen, ob Ihr geschiedener Ehe-partner/in in einer neuen Partnerschaft
(eheähnliche Gemeinschaft) lebt oder ein geregeltes Einkommen bezieht?

Verweigert Ihr geschiedener Ehepartner/in die Unterhaltszahlung oder gibt an, kein Einkommen zu beziehen?

Sie wünschen eine Arbeitsstellen- oder Aufenthaltsortermittlung sowie Informationen über die finanziellen Verhältnisse?

Bei dieser Art von Rechercen erarbeiten wir die Aufgabenstellungen und machen Ihnen die Vorschläge, mit welcher geeigneten Mitteln eine Vorgehensweise sinnvoll wäre.
Im Rahmen einer Observation was nicht vermeitbar ist und die durchzuführende Ermittlungen, klären wir den Sachverhalt für Sie auf.

Schritte und Vorgehenweisen können jederzeit mit Ihnen abgesprochen werden.

 

Außerdem bieten wir unsere Dienstleistungen im Bereich Unterhaltsangelegenheiten Bundesweit von Passau bis nach Flensburg und von Berlin bis nach Freiburg im Breisgau.