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SACHKUNDEVORBEREITUNGSKURS NACH PARAGRAF 34 A GEWO.


Ausbildungsinhalte:

  1. SG 1 Recht d. öff. Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz
  2. SG 2 Bürgerliches Gesetzbuch / Jedermann Rechte
  3. SG 3 Straf- u. Verfahrensrecht
  4. SG 4 Unfallverhütungsvorschriften
  5. SG 5 Umgang m. Menschen
  6. SG 6 Sicherheitstechnik / Brandschutz
Teilnehmerkreis:
  • Sicherheitsdienstmitarbeiter mit Unterrichtung der IHK
  • 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
Abschluss: Der stoffliche Inhalt der Maßnahme wird durch entsprechendes Schulungsmaterial gestützt. Die Teilnehmer sind nach beendetem Lehrgang in der Lage, die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen.

–> Sachkundiger Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe IHK
Lehrnmaterialien: begleitendes Ausbildungshandbuch zur Sachkundeprüfung
vorbereiteter Ordner + BfSE Kugelschreiber Optional: Lernkarten zur Lernunterstützung für die mündliche Prüfung Kostenbeitrag 20.-€ Dauer: 2 bis 3 Wochen Max.Teilnehmeranzahl: Die Teilnehmeranzahl beträgt Minimum 5 -10, Maximum 20. Unterrichtszeiten Diese Qualifizierung läuft in Vollzeit, Mo-Fr 8:00 - 16:00 Uhr.
Sondervereinbarung möglich.

Zertifikat BfSE-Zertifikat, IHK-Prüfungszeugnis nach erfolgreich abgeschlossener IHK-Prüfung (durch die IHK)

Fördermöglichkeiten Bildungsgutschein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Mit dem Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Sicherheit wächst auch die Security-Branche seit Jahren stetig. In dieser Weiterbildung bereiten wir Sie auf die verantwortungsvolle Tätigkeit in der Sicherheitsbranche vor und vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse zum Erwerb der „IHK-Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO“. Damit sind Sie für ihren beruflichen Neu- oder Wiedereinstieg im Bereich Sicherheit und Objektschutz gut aufgestellt. „Lehrgangsgebühr auf Anfrage“ Unter Fachkompetenz, Sachkunde versteht man die Fähigkeit von Arbeitskräften, berufstypische Aufgaben und Sachverhalte den theoretischen Berufsbeschreibungen gemäß selbstständig und eigenverantwortlich bewältigen zu können Sachkundeprüfung nach § 34a GewO Die Sachkundeprüfung (für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung) benötigt jeder, gleich ob Gewerbetreibender oder Angestellter im Bewachungsgewerbe, der tatsächlich Tätigkeiten in den Bereichen Citystreifen (Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich), Kaufhausdetektive, Türsteher (vor gastgewerblichen Diskotheken) verrichtet.
Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine‚abgeprüfte‘ Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal oder für Bewachungsgewerbetreibende.
Die Ausübung aller Bewachungstätigkeiten (uneingeschränkt) ist damit möglich.
Anmeldung zur Prüfung bei der IHK und Prüfungsgebühren sind direkt mit der IHK zu vereinbaren.