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Brandsicherungsposten


Unter Brandschutz verstehen wir vor allem die Vorbeugung und Vermeidung von Gefahrenquellen. Hier sollte man rechtzeitig handeln und nicht erst, wenn es bereits zu spät ist!

Gemeinden und Städte schreiben bei Großveranstaltungen bereits den Einsatz von Brandwachen vor, um Gäste und Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen setzen bereits bei Schweissarbeiten eine Brandwache um Firmengut zu schützen.

Brandwache wird auch nach einem Feuer zur Verfügung gestellt um ein möglichen Neubrand zu verhindern. Wir setzten in diesem Bereichen natürlich nur besonders geschultes Personal ein, welches den Anforderungen des Brandschutzes gewachsen ist. Es erkennt Gefahrenquellen rechtzeitig und verhindern so einen Ausbruch dieser Gefahr.

Rechtliches:
Laut § 41 Abs. 2 VstättVO ist es möglich, Brandsicherheitswachen in eigener Regie oder über private Dritte organisieren zu lassen.
Auflagen der zuständigen Landesministerien bezüglich der Qualifikation des einzusetzenden Personals sind zu berücksichtigen.